Maskenpflicht im Unterricht auch in Grundschule
Kurz vor dem Schulstart am 22.2. 2021 hat das Schulministerium NRW die Maskenpflicht für Grundschüler geändert und verschärft. Auch am Platz und auf dem gesamten Schulgelände müssen die SchülerInnen eine Maske tragen. Es soll möglichst eine medizinische Maske sein. Alltagsmasken sind möglich, falls medizinische Masken nicht passen.
Unten ein Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums / WDR.
Maskenpflicht
Schulbrief Nr.40 zum Wechselunterricht
Wechselunterricht ab 22.2.2021 Brief der Schulleitung