Wechselunterricht ab dem 22. 02. 2021


Maskenpflicht im Unterricht auch in Grundschule

Kurz vor dem Schulstart am 22.2. 2021 hat das Schulministerium NRW die Maskenpflicht für Grundschüler  geändert und verschärft. Auch am Platz und auf dem gesamten Schulgelände müssen die SchülerInnen  eine Maske tragen. Es soll möglichst eine medizinische Maske sein.  Alltagsmasken sind möglich, falls medizinische Masken nicht passen.

Unten ein Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums / WDR.